Rasse Standard,
Zwergkaninchen Löwenköpfchen, rhönfarbig

1. Gewicht
2. Körperform, Typ und Bau
3. Fellhaar
4. Kopf und Ohren
5. Bart, Stirnbüschel, Mähne und Rumpfvlies
6. Zeichnung und Farbe
7. Pflegezustand

20 Punkte
20 Punkte
15 Punkte
15 Punkte
15 Punkte
10 Punkte
5 Punkte
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100 Punkte

1. Gewicht
Normalgewicht über 1,4 bis 1,8 kg. Mindestgewicht 1,25 kg, Höchstgewicht 19 kg.

Gewichtsbewertung

1,25

bis 1,30

bis 1,40

 1,40 bis 1,80

bis 1,90

Höchstgewicht
1,90 kg

17

18

19

20

19

2. Körperform, Typ und Bau
Der Körper ist leicht gestreckt, vorne und hinten gleich breit, mit ebenmäßiger Rückenlinie und gut abgerundeter Hinterpartie. Die Brust ist voll ausgeprägt, der Hals kurz mit kräftigem Nacken; der Schulterbereich ist geschlossen und gut bemuskelt. Ein kurze gedrungener Typ entsprechend den Typzwergen ( Hermelin, Farbenzwerge ) ist nicht erwünscht. Die Vorderläufe sind kräftig entwickelt, die Hinterläufe stehen parallel zum Körper. Die Häsin ist im Ganzen etwas feiner gebaut als der Rammler. Häsinnen und Rammler sind frei von Wammenansatz.
Leichte Fehler:
Siehe “ Allgemeines “. Leichte Abweichung vom Typ; insbesondere etwas kurzer, gedrungenen wirkender Typ.
Schwere Fehler:
Siehe “ Allgemeines “ Stark vom Typ abweichender lang gestreckter oder stark gedrungener, blockiger Typ. Wammenansatz bei beiden Geschlechtern.

3. Fellhaar
in dieser Position werden nur die normalhaarigen Bereiche bewertet. Das Fellhaar im Rückenbereich und an den Seiten im Bereich der Rumpfmitte entspricht bei ausgewachsenen Tieren in seiner Struktur dem eines Normalhaarkaninchens. Es ist entsprechend dem Größenrahmen kurz und dicht und fühlt sich infolge des feineren Grannenhaars etwas weicher an. Die Ohren weisen eine kurze, d.h. normale Ohrenbehaarung auf: diese darf jedoch im unteren Ohrenbereich etwas länger, aber nicht langhaarig sein und unterstützt den Übergang zur Stirnbehaarung ( vgl. Pos. 5 )

Der Fellhaarzustand wird nach folgenden Merkmalen beurteilt:
Ideal ist der Zustand des Fellhaares dann, wenn des Fell aus gehaart ist und keinerlei Kahlstellen besitzt. Haarungsstellen sind erkenntlich an der unterschiedlichen Farbe des alten abgestorbenen und des neuen nachgewachsenen Haares. Einige wenige lose Haare gelten nicht als Haarung; lediglich stärkerer Haarausfall schränkt die Qualität des Felles ein.
Leichte Fehler:
Von der Rasseanforderungen etwas abweichende Fellhaarlänge oder Begrannung. Längere Behaarung im oberen Ohrenbereich; Anlage zur Ohrbüchelbildung.,
Schwere Fehler:
Ausgesprochenes Langhaar in den Normalhaarbereichen, vom Rassetyp gänzlich abweichende grobe Begrannung. Ausgeprägte Ohrbüschelbildung.

4. Kopf und Ohren
Der durch die längere Behaarung kräftig erscheinende Kopf weist eine gute Stirnbreite auf und sitzt ohne erkennbaren Hals am Rumpf; die Schnauzpartie ist gut entwickelt. Die besondere Kopfform der Typzwerge ist jedoch unerwünscht. Die Ohren sind kräftig im Gewebe und werden leicht V - förmig getragen. Die ideale Ohrenlänge beträgt 6,5 bis 7,0 cm. Die Mindestlänge beträgt 5,5 cm, die Höchstlänge 8,0 cm.
Leichte Fehler:
Nicht entsprechend ausgeprägte Kopfbildung, etwas kurze Ohren unter 6, cm und etwas lange Ohren über 7,0 cm, breit getragene Ohren, dünne, faltige oder spitze Ohren.
Schwere Fehler:
Häsinnenkopf beim Rammler; ausgeprägter Rammlerkopf bei der Häsin, zu kurze Ohren unter 5,5 cm oder zu lange Ohren über 8,0 cm.

5. Bart, Stirnbüschel, Mähne, Rumpvlies
Prägendes Rassemerkmal ist das Erscheinungsbild des löwenähnlichen Kopfes. Bart, Stirnbüschel, Mähne und eine teilweise längere Behaarung an Schenkel und Hinterhand ( Rumpfvlies ) bilden die besonderen Rassemerkmale:
Die Backen, die obere Stirnhälfte und der Bereich des Ohrenansatzes sind langhaarig ( Bart und Stirnbüschel ); die Augen sind nicht verdeckt. Nacken, Schultern und Brust sind ebenfalls langhaarig ( Mähne ) bei einer Haarlänge von ca. 6,0 cm; die Länge wird nicht gemessen. Ebenso erscheinen der Bereich der Hinterpartie ( Schenkel und Hinterhand im Bereich der Blume ) ersichtlich länger, wobei die Haarlänge der Mähne nicht erreicht werden muss. Eine durchgehend längere Flankenbehaarung ist nur bei Jungtieren erlaubt; bei ausgewachsenen Tieren ist der Bereich der Körpermitte normal behaart ( vgl.Pos. 3 ).
Bart, Stirnbüschel, Mähne und Rumpfvlies haben entsprechend der jeweiligen Länge eine leicht gewellte, Angoraähnliche Haarstruktur, welche deutlich feiner als Normalhaar auf dem Rücken ist. Die Hinter- sowie Vorderläufe dürfen eine etwas längere Behaarung aufweisen. Bart, Stirnbüschel und Mähne verlieren altersbedingt an Intensität und sind bei älteren Tieren entsprechend zu bewerten. Die Mähne muss jedoch vollständig erhalten bleiben.
Leichte Fehler:
Schwach ausgeprägter Bart, Stirnbüschel oder Mähne, außer bei überjährigen Tieren; schwache Ausbildung der längeren Behaarung an den Schenkeln und Hinterhand, etwas volle Kopfbehaarung, welche die Augen verdeckt. Angedeutete lange Seitenbehaarung bei Alttieren. Leichte Filzbildung.
Schwere Fehler:
Fehlen eines der Merkmale Bart, Stirnbüschel oder Mähne; gänzlich normal haarige Schenkel- und Hinterhandbehaarung. Durchgehend lange Flankenbehaarung bei Alttieren. Starke Filzbildung ( Schwerer Strukturmangel ).

6. Zeichnung und Farbe
Die Zeichnung besteht aus Flecken, Streifen, und Spritzern, die über den ganzen Körper möglichst gleichmäßig verteilt sein sollen. Kopf Ohren und Läufe  sind mit einbezogen. Die Blume bleibt unberücksichtigt.
Die Grundfarbe ist weiß, die Zeichnungsfarbe ist graufarbig bis schwarzgrau. Je intensiver und klarer die Farben sind, umso besser ist das gesamte Farbbild. Die Augen sind braun, die Krallen sind hornfarbig.
Leichte Fehler:
Fehlen von Zeichnung an einem Ohr oder beiden Vorderläufen; etwas volle, grobe oder verschwommene bzw. etwas schwache Zeichnung bzw. Zeichnungsfarbe; geteilte Kopfzeichnung. etwas gelber oder brauner Anflug.
Schwere Fehler:
Gänzliches Fehlen von Zeichnung am Kopf und / oder an beiden Ohren; kreuzweise geteilte Kopf- und Ohrenzeichnung; zu große Zeichnungsfelder bzw. Felder ohne Zeichnung, die mehr als ein Viertel des Körpers bedecken, stark verschwommene Zeichnung. Abweichende Zeichnungsfarbe, starker gelber oder brauner Schleier . Andere als braune Augen, pigmentlose Krallen.

7. Pflegezustand
Nur in hervorragendem Pflegezustand werden die Tiere zur Bewertung zugelassen. Es obliegt deshalb dem Züchter, seine Tiere mit Fleiß und Geschick gebührend vorzubereiten. Hierzu gehören: saubere Läufe, Ohren und Geschlechtspartie, gut beschnittene und reinliche Krallen usw.
Anmerkung:
Da ein guter Pflegezustand die absolute Voraussetzung eines jeden Ausstellungstieres ist , wird in dieser
Position keine positive Bemerkung gegeben.
Leichte Fehler :
Leichter Stallschmutz, geringfügig unsaubere Ohren oder Geschlechtsteile; lange Krallen.
Leichte Filzbildung bei Normalhaar-, Haarstruktur- und Kurzhaarrassen.
Schwere Fehler:
Stark verschmutzte Tiere. Starke Filzbildung bei Normalhaar-, Haarstruktur- und Kurzhaarrassen.

Unsere Löwenköpfchen